1. Geltung

Lieferungen und Leistungen des Schlachtbetrieb-Crimmitschau erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Gewährleistung

Mängel können nur sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Nachträglich erhobene Einwendungen werden zurückgewiesen, wenn die Ware vom Empfänger unbeanstandet angenommen ist. Eine Haftung des Schlachtbetrieb-Crimmitschau dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.

3. Zahlung

Die Ware ist sofort zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum oder ab vom Käufer nachzuweisenden Tag des Rechnungseingangs widersprochen wird. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden abzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistunganzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlung mit Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung stets erst bei endgültiger Einlösung als erfolgt. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, befindet sich der Käufer in Verzug und hat damit sämtliche dadurch enstandenen Kosten zu tragen. Der Zinssatz richtet sich nach den von den Geschäftsbanken berechneten Zinssätzen für offene Kontokorrent-Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum des Schlachtbetrieb-Crimmitschau. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräussern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinigungen sind unzulässig.

5. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.